„Ich möchte nicht, dass deutsche UN-Soldaten irgendwann unseren eigenen Kleinwaffen in den Händen von Terroristen oder autoritärenRegimen gegenüberstehen."

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Mai 2014 gegenüber der „Bild am Sonntag".

Der Rüstungsexportbericht des ersten Halbjahres 2015 lässt zweifeln, ob Sigmar Gabriel (SPD) und die Bundesregierung das auch so meinen. Die Ausfuhrgenehmigungen sind in diesem Zeitraum deutlich gestiegen: Rüstungsgüter im Wert von 3,45 Milliarden Euro wurden genehmigt – im Vorjahr waren es zu diesem Zeitpunkt 2,3 Milliarden Euro, am Ende des Jahres 3,97 Milliarden Euro.

Einen Trend in der Rüstungsexportpolitik einzig anhand eines Halbjahres festzumachen, wäre jedoch falsch. Oftmals sind es die Exporte von großen Rüstungsgütern wie Kriegsschiffen, Panzer oder U-Boote, die die Bilanz um mehrere Milliarden noch oben schnellen lassen. Daher ist es sinnvoll, die Entwicklung über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren zu betrachten. Und auch dort lässt sich in der deutschen Rüstungsexportpolitik ein fataler Trend ausmachen: Mehr als die Hälfte der Rüstungsgüter – vor allem die gefährlichen Kleinwaffen, durch die allein 2014 rund 90 Prozent aller Kriegsopfer ums Leben kamen – werden an Drittländer geliefert. Drittländer sind Staaten, die nicht zur Europäischen Union oder Nato gehören und somit keine direkten militärischen Verbündeten Deutschlands sind.

Folgende Karte zeigt, dass Drittstaaten wie Saudi-Arabien, Qatar, Algerien oder Qatar zur den größten Importeuren deutscher Rüstungsgüter gehören.

Länderranking

Im internationalen Vergleich der Exporte von Rüstungsgütern belegte Deutschland im ersten Halbjahr 2015 den vierten Platz – direkt hinter den Riesen USA, Russland und China. Damit ist Deutschland im EU-Vergleich absoluter Spitzenreiter, was den Export von Rüstungsgütern angeht.

Der Begriff Rüstungsgüter fasst grundsätzlich drei verschiedene Güter zusammen: Dual-Use-Güter, Kriegswaffen und Rüstungsgüter. Dual-Use-Güter sind Wirtschaftsgüter, die sowohl militärisch als auch zivil eingesetzt werden können. Hierzu zählen zum Beispiel Flugradar-Technologien. Alle Güter, die als Kriegswaffen gelten, werden tatsächlich zur Kriegsführung eingesetzt. Darunter fallen etwa Handfeuerwaffen, Lenkraketen, Kampfflugzeuge, Kriegsschiffe, Panzer oder Minen. Unter Rüstungsgütern an sich versteht man Güter, die vorrangig oder ausschließlich der militärischen Verwendung dienen. Güter wie Uniformen, Funkgeräte zählen dazu. 

Je nach Art des Rüstungsexports werden unterschiedliche Genehmigungs- und Kontrollregelungen angewandt.

Genehmigungsprozess

Bisher basieren Richtlinien und Standards zu Rüstungsexporten auf Vorgaben, die im Jahr 2000 unter Gerhard Schröder festgelegt wurden. Bevor darauf zurückgegriffen wird, stellt ein Rüstungsunternehmen einen Antrag an die Bundesregierung. Je nach Rüstungsgut ist ein anderes Bundesressort zuständig.

Waffenexporte streifen eine Vielzahl von Zuständigkeitsbereichen. Zum Beispiel das Bundesministerium für Wirtschaft, das Verteidigungsministerium sowie das Auswärtige Amt. In den verschiedenen Behörden wird der Antrag zunächst auf die grundlegenden Gesetze überprüft: das Grundgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz. Dann werden auch die eigens gesetzten Richtlinien und die der EU überprüft. Also, zum Beispiel die Menschenrechtslage, die politischen Beziehungen und grundlegende Verhältnisse im Empfängerland. Die verschiedenen Behörden müssen sich untereinander abstimmen.

Sind die Staatssekretäre sich einig, wird über den Export verhandelt. Kommt es zu keiner Einigung, wird der Bundessicherheitsrat hinzugezogen. Die Sitzungen des Bundessicherheitsrats sind geheim – weder Ort oder Zeit, noch Details zu den Voranträgen werden bekannt gegeben. Lediglich die genehmigten Ausfuhren werden anschließend veröffentlicht. Mit einer sogenannten Endverbleibserklärung versucht die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Waffen vom Empfängerland weiterverkauft werden oder zu anderen Zwecken verwendet werden.

Endverbleib

In den vergangenen Jahren häuften sich Fälle, in denen deutsche Waffen in Krisen- und Kriegsgebieten verwendet wurden, in denen sie nicht hätten sein dürfen. Drittländer, in welche deutsche Kriegswaffen exportiert wurden, gaben sie weiter in „falsche Hände", ohne Deutschland zu informieren. Im Jemen wurden im Juni 2015 G3-Gewehre entdeckt, die Saudi- Arabien ohne Erlaubnis der Bundesregierung weitergegeben hatte. Durch Fälle wie diese wurde deutlich, dass die Kontrollen der Bundesrepublik Deutschland ihre Funktion am Zielstandort nicht erfüllten.

Und das obwohl 2015 beschlossen wurde, dass zukünftig von Mitarbeitern des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und der deutschen Botschaft Stichproben vor Ort getätigt werden sollen: sogenannte Post-Shipment-Kontrollen. Diese Regelung gilt jedoch nur für Drittländer und nicht für NATO- und EU-Mitgliedsstaaten wie die Türkei.

Außerdem werden z.B. Rüstungskomponenten für Panzer und Dual-Use-Güter wie etwa Feuerleit- oder Radarsysteme aus dieser Regelung ausgeschlossen. In den vom Kabinett beschlossenen Eckpunkten für Post-Shipment- Kontrollen heißt es: „Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie und die Rüstungszusammenarbeit mit Drittländern dürfen durch das System der Post-Shipment- Kontrollen nicht gefährdet werden."

Das Problem: Es können nicht nur Waffen exportiert werden, sondern auch Know-How. Die Bundesregierung verkauft etwa Lizenzen an Länder, die Waffen mit Teilen aus Deutschland vor Ort nachbauen. Heißt: Es müssen keine vollständigen Waffen geliefert werden, sondern nur Teile für die Herstellung. Die Lizenz für das Heckler & Koch-Gewehr G36 wurde bisher an Spanien (1999) und an Saudi-Arabien (2008) verkauft. Die Lizenzverkäufe gelten nur für den nationalen Markt. Auch hier muss eine Endverbleibserklärung unterschrieben werden. Seit 2014 werden keine Bauteile mehr für das G36 nach Saudi-Arabien exportiert. Daraufhin verklagte Heckler & Koch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, weil diese den Antrag auf Export von Bauteilen für das Sturmgewehr ablehnten.

Post-Shipment-Kontrollen

Bisher 2016 wurden noch keine Post-Shipment-Kontrollen von Deutschland durchgeführt. Das Modell soll jedoch soll der Schweizer Post-Shipment-Kontrolle am nächsten kommen:

In der Schweiz wird seit 2013 jedes Jahr eine Risikomatrix mit Endverbleibsländern erstellt, in welchen festgestellt wurde, dass ein erhöhtes Risiko auf illegale Weitergabe besteht. Anhand dieser Liste werden pro Jahr stichprobenartig „Kontrollen im oberen einstelligen oder knapp zweistelligen Bereich durchgeführt", so Simon Plüss, Ressortleiter Rüstungskontrolle SECO (Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft).

Diese Kontrollen finden frühestens zwei Jahre nach der Waffenauslieferung statt und werden drei Monate vor der Kontrolle angekündigt – man nennt dies „Vorbereitungszeit“. Wie Sanktionen im Einzelfall aussehen, ist nicht vorgeschrieben.

Rüstung zur Repression 

Mit rund 60 Prozent wurden 2014 immer noch deutlich mehr als die Hälfte der deutsche Rüstungsgüter in Drittstaaten geliefert. In diesen Staaten, die nicht zur Europäischen Union und nicht zur Nato gehören und damit keine militärischen Verbündeten sind, toben teilweise bewaffnete Konflikte oder Kriege an den Grenzen zu Nachbarstaaten – wie etwa im Jemen (Saudi-Arabien wird beliefert) oder Syrien (Türkei und Irak werden beliefert). Unter den belieferten Staaten befinden sich auch Diktaturen, in denen staatliche Behörden versuchen, durch gewaltvolle Unterdrückung die eigene Zivilbevölkerung davon abzuhalten ihre politischen Rechte einzufordern. Und oftmals sind bei allen Konfliktparteien deutsche Waffen im Einsatz.

Rüstungsexporte nach Ländergruppe

Kleinwaffen-Boom

Kleinwaffen gelangen dabei besonders leicht in Hände, für die die Waffen nicht genehmigt wurden. Und wo immer es Kriege oder bewaffnete Konflikte gibt, sind Kleinwaffen die Waffen, durch die die meisten Menschen ums Leben kommen. Und zwar seit Jahrzehnten. Kleinwaffen sind günstig; sie finden ihren Platz nicht in großen kriegerischen Auseinandersetzungen, sondern spielen in der täglichen Gewaltanwendung eine mindestens ebenso große Rolle. Der Export von Kleinwaffen in Staaten, in denen Repression zum Alltag gehört, ist deshalb besonders fragwürdig.

Die innere Lage und die Menschenrechtssituation eines Landes sind demnach ein Kriterium dafür, ob eine Anwendung von Waffengewalt wahrscheinlich ist. Bei der Genehmigung von Rüstungsexporten muss auf diese Kriterien besonders geachtet werden. Deshalb sind Waffenexporte in Drittstaaten nach deutschem Recht allenfalls in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Der Ausnahmefall hat sich jedoch in den vergangenen zehn Jahren zur Regel entwickelt. Damit bricht die Bundesregierung deutsches Recht, und die Öffentlichkeit bekommt meist nichts davon mit – oder zu spät.

Garant alter Ordnung?

Der wohl am kontroversesten diskutierte Importeur deutscher Waffen ist Saudi-Arabien. Jahrzehnte galt die Monarchie auf der Arabischen Halbinsel als Garant für Ordnung und Stabilität im Nahen Osten. Das Reichtum des Golfstaats und die pax americana, das Bündnis mit den USA, förderten die regionale Sicherheitsarchitektur und machten Saudi-Arabien zur arabisch-islamischen Führungsmacht. Die Kräftekonstellation im Nahen Osten kam durch den Arabischen Frühling jedoch ins Wanken: die Aufstände in Nachbarstaaten, eine neue Qualität des sunnitischen Jihadismus sowie die Emanzipation schiitischer und pro-iranischer Kräfte in der Region stellten und stellen für das saudi-arabische Königshaus eine akute Bedrohung dar. Diese Entwicklung führte zu einer zweigleisigen Politik.

Denn das sunnitisch-wahhabitisch (eine traditionalistische Ideologie des Islams) geprägte Saudi-Arabien sieht sich in der Rolle einer Schutzmach des sunnitischen Islams und droht damit die regionale Politik entlang einer fiktiven sunnitisch-schiitischen Trennlinie zu spalten. Dafür schreckt Saudi-Arabien auch nicht davor zurück, gewaltbereite Salafisten-Gruppen zu unterstützen. Mit dieser Unterstützung war und ist Saudi-Arabien ein maßgeblicher Wegbereiter des sunnitischen Jihadismus – verkörpert durch den IS, al-Qaida und der syrischen Nusra-Front. Außerdem bekämpft das saudi-arabische Königshaus genau diese Salafisten – die es außerhalb des Landes im Kampf gegen Schiiten unterstützt – im eigenen Land, da es den transnationalen Kalifatanspruch des Jihadismus als Bedrohung für die eigene arabisch-sunnitische Gemeinschaft ansieht.

In Saudi-Arabien werden Aktivisten und Dissidenten, die sich für Freiheitsrecht einsetzen, gnadenlos unterdrückt.





"Wer Waffen an ein grausames Regime genehmigt, das die eigene Bevölkerung unterdrückt und im Jemen Kriegsverbrechen begeht, gefährdet Sicherheit und Menschenrechte." – Agneszia Brugger, Sprecherin für Sicherheitspolitik und Abrüstung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Was das lange Tolerieren und unterstützen der gewaltbereiten Strömungen in den Nachbarländern wie Syrien, Jemen und dem Irak bewirkt hat, ist seit Jahren zu sehen: die Entfesselung nur schwer kontrollierbare Kräfte. Diese Kräfte treffen Saudi-Arabien nun wie ein Bumerang. Zum einen stellen saudi-arabische Staatsangehörige die größte Gruppe an ausländische Kämpfern in Syrien und bergen als Rückkehrer eine Gefahr für das Königshaus. Außerdem ist die militärische Aufrüstung des IS durch moderne Kriegsgeräte auch auf die Ausfuhr saudi-arabischer Kriegswaffen an Salafisten-Gruppen zurückzuführen. Und nicht zuletzt ist das reaktionäre und gewalttätige Vorgehen gegen soziale Protestbewegungen – bei dem auch deutsche Blend- und Knallgranaten von Rheinmetall zum Einsatz kommen, wie der „Spiegel" berichtet – im eigenen Land ein Nährboden für religiösen Radikalismus.

Deutsche Waffen in den Händen von Terroristen

Es gibt kaum einen Konflikt im Nahen Osten, an dem Saudi-Arabien nicht zumindest indirekt beteiligt ist. Vor allem wenn es darum geht, politische und ideologische Konkurrenz – wie etwa die Demokratiebewegung während des Arabischen Frühlings oder den salafistischen Dschihadismus – einzudämmen.

Der Konflikt in Syrien hat sich inzwischen zu einem Stellvertreterkrieg entwickelt, bei dem die Entscheidungen nicht mehr in Aleppo und Damaskus fallen, sondern von Teheran, Moskau und auch Riad, der saudi-arabischen Hauptstadt, getroffen werden. Der syrische Machthaber Assad und der iranische Präsident Rouhani sind die größten politische Gegenspiegel Saudi-Arabiens und deshalb versucht König Salman – wie sein Vorgänger Abdullah – durch Waffenlieferungen und finanzielle Hilfspakete oppositionelle Gruppen zu stärken.

So gelangten deutsche Waffen, für die ein Endverbleib in Saudi-Arabien unterzeichnet wurde, in den Besitz der syrischen Fatah asch-Scham (ehemals al-Nusra-Front, ein Ableger von Al-Qaeda), der Freien Syrischen Armee (FSA) und der Syrischen Opposition, die allesamt gegen das Assad-Regime kämpfen.

Saudi-Arabien:
Multiplikator deutscher Waffen

Steilpass für deutsche Rüstungskonzerne

Aus Menschenrechtssicht ist die Vergabe der WM 2022 an Katar eine krasse Fehltentscheidung. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International dokumentiert seit Jahren Menschenrechtsverletzungen im Wüstenstaat am Persischen Golf: Unterdrückung von Frauen, Misshandlungen, Hinrichtungen. Allein 2010, zum Zeitpunkt der WM-Vergabe, sollen sich 17 Personen in Todeszellen befunden haben.

Die deutsche Rüstungsindustrie nimmt den Ball trotzdem gerne an und beliefert das Land mit Rekordexporten. Lagen die Ausfuhren vor der WM-Vergabe 2010 noch bei knapp vier Millionen, sind sie 2013 auf 673 Millionen Euro gestiegen; nur Algerien importierte zu diesem Zeitpunkt mehr deutsche Rüstungsgüter. Im April des selben Jahres meldete der deutsche Konzern Kraus-Maffei Wegmann (KMW) sogar noch einen Rüstungscoup in Höhe von zirka zwei Milliarden: 24 Panzerhaubitzen sowie 62 Leopard 2-Panzer werden an die Militärs des Emirats geliefert. Natürlich, so heißt es seitens Katars, um maximale Sicherheit vor allem während der WM zu gewährleisten.

Deals aufkündigen?

Der Panzer-Deal mit Katar entspricht nicht der restriktiven Rüstungspolitik, die Wirtschaftsminister Gabriel zu seinem Amtsantritt angekündigt hat. Bei der Lieferung der 86 Panzer von KMW an Katar handelt es sich jedoch um eine Altgenehmigung der schwarz-gelben Vorgängerregierung von 2013.

Der Milliardendeal mit bemerkenswerter Geschwindigkeit abgewickelt: Gerade einmal 19 Tage vergingen bis zur Genehmigung. Dieser kurze Zeitraum wirkt umso schwindelerregender, wenn man bedenkt, dass der Leopard 2-Panzer als modernstes Artilleriesystem gilt und die Panzerhaubitze PzH 200 auf 40 Kilometer Entfernung eine Treffgenauigkeit von 30 Metern aufweist. Gerade bei solch großen Rüstungsgeschäften in Drittländer legt sich die Bundesregierung nach eigenen Angaben eine besondere Prüfplicht auf.

Jan van Aken, Experte für Außenpolitik der Fraktion der Linken im Bundestag, wettert, die Bundesregierung mache Deutschland zum „Hoflieferanten des Nahen Ostens" und sich „mitschuldig an den Toten im Jemen, wenn sie jetzt noch weitere Kriegswaffen nach Katar oder an andere Golfstaaten“ liefere. Auch die Grünenpolitikerin Katja Keul kritisiert, die Bundesregierung setzte „ihre Politik fort, die Spannungsregion am Persischen Golf hochzurüsten“.

Aber sind die Deals im Nachhinein nicht mehr rückgängig zu machen?

Mehr Transparenz & Kontrolle

Werden Rüstungsexporte zunehmend zu einem Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik – wie von Merkel und Gabriel mehrfach betont –, bedarf es dringend mehr Transparenz und parlamentarischer Kontrolle, damit nachvollzogen werden kann, wie Rüstungsexporte deutsche Interessen berühren.

Parlamentarische Kontrolle: Die Entscheidung über die Ausfuhr von Kriegswaffen obliegt der Bundesregierung, eine spezifische Kontrolle gibt es nicht. Eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle wäre durch die Einbindung des Bundestags möglich. Zwei mögliche Szenarien: Der Bundestag könnte ex ante (vor der Entscheidung) oder ex post (nach der Erteilung der Ausfuhrgenehmigung) in den Prozess einbezogen werden. Letztere Einbindung kann jedoch die Exportgenehmigung nicht mehr beeinflussen, sondern lediglich auf zukünftige Entscheidungen wirken.

Ausschüsse oder Gremium: Es bestünde auch die Möglichkeit, Rüstungsexportgenehmigungen durch verschiedene Ausschüsse – z.B. aus Verteidigung, Industrie und Handel – begutachten zu lassen, wie es etwa in Großbritannien der Fall ist. Nach diesem Prinzip könnten Entscheidungen aus verschiedenen Politikfeldern betrachtet und bewertet werden. Oder es könnte als ein parteipolitisch unabhängiges Instrument ein externes Kontrollgremium, wie in Schweden, eingerichtet werden, das technischen und politischen Sachverstand bündelt. Aufgrund der Gewaltenteilung könnte dieses Gremium in Deutschland allerdings nur beratend beistehen.

Transparenz im Bericht: Die Rüstungsexporte sowie deren Bericht leider unter einem erheblichen Mangel an Transparenz. Um Entscheidungen der Ausfuhr von Kriegswaffen nachvollziehen zu können, müssen diese öffentlich, außen- und sicherheitspolitisch begründet werden. Dafür müsste auch Aktualität geschaffen werden, etwa durch monatliche Berichte und Statistiken über Ausfuhren, wie es in den Niederlanden der Fall ist. Diese Berichte sollten auch Informationen über die Lizenzvergabe, Endverbleibskontrolle, tatsächliche Ausfuhrwerte oder Angaben zur finanziellen Sicherung von Rüstungsgeschäften in Drittstaaten enthalten.

Wie die Beispiele anderer Staaten zeigen, ist mehr Transparenz und eine zeitnahe Berichterstattung durchaus möglich – es erfordert lediglich politischen Mut und Willen.